Neue Richtlinie in der Alterszahnmedizin tritt am 1.7. in Kraft

Neue Richtlinie in der Alterszahnmedizin tritt am 1.7. in Kraft

27-06-2018

“Die Alterszahnmedizin wird auf Dauer alle Kollegen betreffen.”, so Dr. Ludwig im Interview. Mit Erlass der neuen Richtlinie haben ab 1.7.2018 Menschen mit Pflegebedürftigkeit und mit Behinderung Anspruch auf zusätzliche Leistungen, z. B. präventive Maßnahmen in der Mundhöhle. Erfahren Sie im Video-Interview mit Dr. Elmar Ludwig was genau §22 SGB V ändert!

§ 22a SGB V: Neue Richtlinie regelt Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen

Deutschland ist eine Gesellschaft des längeren Lebens. Der Anteil der über 60-jährigen beträgt mit regionalen Schwankungen bereits jetzt durchschnittlich über 30 % (Abb. 1). Ab diesem Alter steigt statistisch gesehen auch die Pflegebedürftigkeit und damit die Dringlichkeit für die Zahnarztpraxis, diese Patientengruppe adäquat zu betreuen. Auf diese Fakten hat der Gesetzgeber zuletzt mit der Richtlinie nach § 22a SGB V reagiert, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten wird. Alle gesetzlich versicherten Menschen mit Pflegegrad und Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe bekommen, haben nun Anspruch auf präventive Maßnahmen in der Mundhöhle. Dazu zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Mundgesundheitsaufklärung und Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderhalbjahr. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen, denn präventionsorientierte Leistungen wurden bisher nur für pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Kein Zahnarzt wird zukünftig um das Thema Alterzahnmedizin herumkommen

Dr. Elmar Ludwig, geriatrisch tätiger Zahnarzt aus Ulm, gibt im Interview Einblicke in dieses Thema, um das auf die Dauer kein niedergelassener Zahnarzt mehr herum kommen wird. Die Multimorbidität dieser Patienten ist geprägt von Immobilität, Instabilität, Inkontinenz, Iatrogenität (Polymedikation), Isolation und dem intellektuellem Abbau. Diese sogenannten geriatrischen Giganten kennzeichnen die neuen Herausforderungen für das Praxisteam. Dr. Ludwig formuliert dies provokant als „Barrierefreiheit im Kopf“: Nicht nur die räumlichen Voraussetzungen der Praxis, sondern vielmehr das Ansprechen des demenziell erkrankten Patienten, die Planung und Strukturierung der zahnärztlichen Betreuung sind ebenfalls von großer Bedeutung. Erst strukturierte Behandlungsabläufe gepaart mit der notwendigen medizinischen und rechtlichen Kompetenz machen die Betreuung geriatrischer Patienten auch wirtschaftlich darstellbar. Vor diesem Hintergrund bieten auch Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen mehr Chancen als Risiken. In Deutschland bestehen mittlerweile etwa 3700 solcher Verträge, was einer Abdeckung von ca. 27 % entspricht.

 

 

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